Gesundheitsschutz ist kein Nebenthema. Richtig aufgesetzt stärkt er Motivation, Bindung, Produktivität
und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Rechtssicherheit
systematisch zusammenzuführen: mit moderner betriebsärztlicher Betreuung, strukturierter Prävention
und einem betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ob Vorsorge, Begehung, Impftermin, Gesundheitstag oder Führungskräfteberatung: Unsere Leistungen sind sichtbar, nachvollziehbar und anschlussfähig an Unternehmensziele.
360 °
von Vorsorge
bis BGM
Im Betrieb
oder in der
St.-Anna-Str. 15
Skalierbar
für kleine und
große Teams
Beratend
HR, Führung und Management
Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgen und tätigkeitsbezogene Untersuchungen mit klarer Differenzierung der jeweiligen Zielsetzung durch. Das schafft Transparenz für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
Wir übernehmen die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen auf Grundlage der geltenden Anforderungen und entwickeln daraus eine Betreuung, die formal korrekt ist und im Arbeitsalltag tatsächlich trägt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht unter anderem verpflichtende ärztliche Untersuchungen vor, um gesundheitliche Voraussetzungen für eine Beschäftigung zu prüfen.
Im Auftrag des Gesundheitsreferates der Landeshauptstadt München sind wir dazu berechtigt, Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen.
Die Belehrung nach § 43 IfSG dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor übertragbaren Krankheiten, die durch Lebensmittel weitergegeben werden können.
Sie ist verpflichtend für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.
Im Rahmen der Belehrung werden Beschäftigte darüber informiert, bei welchen Erkrankungen oder Symptomen (z. B. Durchfall, Erbrechen, infektiöse Hauterkrankungen) ein Tätigkeitsverbot besteht und wann eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt.
Ziel ist es, die Weiterverbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel zu verhindern.
Die Erstbelehrung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchzuführen und zu dokumentieren.
Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte zu
präventiv sinnvollen Schutzmaßnahmen im Betrieb
und vor beruflich bedingten Reisen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement entfaltet nur dann Wirkung, wenn es strategisch gedacht, glaubwürdig umgesetzt und an die Organisation angepasst wird.