BGM - Betriebliche Gesundheit München

Präsenz mit Wirkung

Gesundheitsschutz ist kein Nebenthema. Richtig aufgesetzt stärkt er Motivation, Bindung, Produktivität und die Attraktivität als Arbeitgeber.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Rechtssicherheit systematisch zusammenzuführen: mit moderner betriebsärztlicher Betreuung, strukturierter Prävention und einem betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Ob Vorsorge, Begehung, Impftermin, Gesundheitstag oder Führungskräfteberatung: Unsere Leistungen sind sichtbar, nachvollziehbar und anschlussfähig an Unternehmensziele.

  Unser Leistungsprofil

360 °

von Vorsorge
 bis BGM

Im Betrieb

oder in der 
St.-Anna-Str. 15

Skalierbar

für kleine und
 große Teams

Beratend

HR, Führung und Management

Arbeitsmedizinische Vorsorge & Eignungsuntersuchung
Von ArbMedVV bis tätigkeitsbezogener Eignungsbeurteilung

Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgen und tätigkeitsbezogene Untersuchungen mit klarer Differenzierung der jeweiligen Zielsetzung durch. Das schafft Transparenz für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.

  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Beratung bei Nachtarbeit, Bildschirmarbeit und körperlichen Belastungen
  • Eignungsbeurteilungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Untersuchungen für Tätigkeiten mit besonderer körperlicher Beanspruchung
  • Tätigkeiten mit Absturzgefährdung und sicherheitsrelevanten Anforderungen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Atemschutz, Expositionen und belastungsbezogene Fragestellungen
  • Saubere Kommunikation von Zweck, Umfang und Ergebnisebene
  • Praxisnahe Planung auch für größere Belegschaften oder Rollouts
Betriebsärztliche Betreuung
Strukturiert, rechtssicher und auf die betriebliche Realität ausgerichtet

Wir übernehmen die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen auf Grundlage der geltenden Anforderungen und entwickeln daraus eine Betreuung, die formal korrekt ist und im Arbeitsalltag tatsächlich trägt.

  • Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und arbeitsmedizinischer Bewertung
  • Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbeurteilungen und Maßnahmenempfehlungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen und Beratung von Führungskräften
  • Unterstützung bei psychischen und physischen Belastungsthemen
  • Individuelle Beratung im Rahmen von bEM-Verfahren 
  • Pragmatische Schnittstelle zwischen Medizin, HR und Arbeitsschutz
  • Individuelle Betreuungskonzepte
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Schutz von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht unter anderem verpflichtende ärztliche Untersuchungen vor, um gesundheitliche Voraussetzungen für eine Beschäftigung zu prüfen.

  • Durchführung der Erstuntersuchung vor Aufnahme einer Beschäftigung
  • Durchführung der ersten Nachuntersuchung innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tätigkeit
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz
  • Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Belehrung nach § 43 Abs. 1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzbelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (IFSG)

Im Auftrag des Gesundheitsreferates der Landeshauptstadt München sind wir dazu berechtigt, Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen.

Die Belehrung nach § 43 IfSG dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor übertragbaren Krankheiten, die durch Lebensmittel weitergegeben werden können.
Sie ist verpflichtend für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.
Im Rahmen der Belehrung werden Beschäftigte darüber informiert, bei welchen Erkrankungen oder Symptomen (z. B. Durchfall, Erbrechen, infektiöse Hauterkrankungen) ein Tätigkeitsverbot besteht und wann eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. 
Ziel ist es, die Weiterverbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel zu verhindern.
Die Erstbelehrung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchzuführen und zu dokumentieren.

Impfungen, Infektionsschutz & Reisemedizin
Prävention für Belegschaft, Einsätze und Geschäftsreisen

Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte zu präventiv sinnvollen Schutzmaßnahmen im Betrieb und vor beruflich bedingten Reisen.

  • Betriebliche Impfangebote und Impfaktionen
  • Beratung zum Infektionsschutz in exponierten Arbeitsbereichen
  • Reiseimpfungen und reisemedizinische Vorbereitung
  • Unterstützung bei Auslandsentsendungen und Geschäftsreisen
  • Individuelle Empfehlungen zur Reiseapotheke
  • Beratung zu Tropen- und Reisefragen im beruflichen Kontext
  • Klare Kommunikation für Mitarbeitende und Unternehmensverantwortliche
  • Planbare Durchführung auch in betriebliche Abläufe integrierbar
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wirksame Unternehmensstrategie

Betriebliches Ges​undheitsmanagement entfaltet nur dann Wirkung, wenn​ es strategisch gedacht, glaubwürdig umgesetzt und an die Organisation angepasst wird.

  • Analyse von Belastungen, Fehlzeitenmustern und Gesundheitsrisiken
  • Entwicklung individueller BGM-Programme und Maßnahmenpläne
  • Aufbau gesundheitsbezogener Strukturen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Gesundheitstage, Screenings und zielgerichtete Präventionsaktionen
  • Programme zu Stress, Resilienz, Schlaf, Bewegung und Rückengesundheit
  • Ergonomieberatung für Büro-, Dienstleistungs- und Produktionsumgebungen
  • Beratung von Führungskräften zu gesundheitsorientierter Führung